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Gemeinde:
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Shapefiles
Datenträger:*
CD-Rom
Sonstiges (auf Anfrage)
E-Mail (z. Z. nicht möglich)
Antragstellerlandwirtschaftlicher Beihilfen
Antragsverfahren (InVeKos)
< 50 ha**) 50-100 ha**) > 100 ha**)
25 ¤ 50 ¤ 100 ¤
Wasserversorgungs-unternehmenmit Kooperationsvertrag
Weitergabe an den Kooperations-berater für Tätigkeiteninnerhalb der Kooperation
kostenfrei
Sonstige Nutzung innerhalb deseigenen Versorgungsgebietesaußer der in Zeile 2genannten Weitergabe
bis 10.000 ha**) 10.001-50.000 ha**) > 50.000 ha**)
1.500 ¤ 3.000 ¤ 4.000 ¤
Wasserversorgungs-unternehmenohne Kooperationsvertrag
Angegebener Nutzungszweck innerhalbdes eigenen Versorgungsgebietes
je ha**) ab 10.000 ha**)
1 ¤ 200 ¤ /je1.000 ha* mind. 500 ¤
Kreis/Gemeinde
Angegebene Nutzung innerhalb desGebietes, z. B. Vertragsnaturschutz,Kulturlandschaftsprogramm,ALK-Nutzungskartierung u. a.
1.500 ¤
Öffentliche Einrichtungen
Planung/Vorhaben
Ingenieurbüro
Bodenbelastungskarte,Nutzungskartierung u. a.
Planungs-/Vorhabensträger
1 ¤ 200 ¤ /je 1.000 ha* mind. 500 ¤
Erstbesteller im Vorjahr
Aktualisierung der im Vorjahrerhaltenen Daten
auf Anfrage
Sonstige
Lt. Anfrage
Lt. Angebot
*) Die Gebühr beinhaltet auch den einmaligen Abruf aktualisierter Daten im Jahr der Erstbestellung. **) Hektar aller bestellten digitalen Feldblockflächen (z. B. innerhalb eines benannten Gebietes).
Auf Anfrage (Elfriede.Zavelberg@lwk.nrw.de) und nach Mitteilung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen schriftlich oder per E-Mail.
Die vorgenannten Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 07.01.2004 geändert durch Erste Satzung zur Änderung der Gebührenordnung der Landwirtschaftskammer NRW vom 1. Dezember 2006 und Zweite Satzung zur Änderung der Gebührenordnung der Landwirtschaftskammer NRW vom 15. Dezember 2008 (§§ 1 und 2) und des dazugehörigen Gebührentarifes in den jeweils gültigen Fassungen (Teil 1, 180) berechnet und erhoben. Hierüber ergeht ein Gebührenbescheid.
Anrede:
Name, Vorname:
Straße, Nr.:
PLZ, Ort:
Zurzeit ist die Landwirtschaftskammer NRW nur in der Lage, die gewünschten Daten auf CD-Rom und mit dem ihr zur Verfügung stehenden aktuellen Referenzdatenbestand zum Zeitpunkt der Abgabe zu überlassen. Die Landwirtschaftskammer NRW wird aber auf Anfrage im Kalenderjahr der Erstbestellung einmalig aktualisierte Daten für dieses Kalenderjahr mit dem Stand zum Zeitpunkt der Abgabe der bestellten aktualisierten Daten herausgeben.
Die vorstehenden Angaben werden nur landwirtschaftskammerintern genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
Die "Nutzungs- und Überlassungsbedingungen digitaler Feldblöcke" werden akzeptiert. Für den Fall, dass Sie die Daten als Verbraucher bestellen, wird auf das in § 3 der "Nutzungs- und Überlassungsbedingungen digitaler Feldblöcke" geregelte Widerrufsrecht ausdrücklich hingewiesen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).